Eine Landschaft (wird zerstört)
Bundesregierung priorisiert Windkraft auf Kosten des Artenschutzes – Ein Überblick

Gänse
In Brandenburg treten als „Gänse“ vorrangig die Grau-, Bless- und Saatgans (besonders geschützte Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG,) in sehr großer Zahl auf. Graugänse bilden traditionelle Mauser und Zwischenrastplätze, während Bless- und Saatgans nur als Durchzügler und Überwinterer auftreten. Wirksamer Schutz dieser Arten setzt in erster Linie in der Beruhigung der Schlafgewässer und ihres Umfeldes ein. Im Radius bis 5.000 m suchen die meisten Gänse ihre Nahrung, doch werden regelmäßig auch deutlich größere Distanzen, mitunter bis 20.000 m zu attraktiven Nahrungsflächen überflogen.
Der abendliche Einflug zum Schlafplatz kann sich bis weit in die Dunkelheit hineinziehen, weshalb Hindernisse im Luftraum zwischen Äsungsflächen und Schlafplatz (Freileitungen, Windenergieanlagen) ein hohes Kollisionsrisiko beinhalten. Durch das Meideverhalten gegenüber WEA kommt es zum Verlust an Äsungsflächen, der sich in verkürzten Rastzeiten und dadurch sinkenden Gesamtrastbeständen niederschlagen kann (MLUK, 2018). Es gelten nach TAK des MLUK folgende Kriterien für den Schutz rastender Gänse: Ein Schutzbereich bis 5.000 m ab Schlafgewässergrenze, auf denen regelmäßig mindestens 5.000 nordische Gänse rasten sowie ein Restriktionsbereich zur Sicherung der Hauptflugkorridore zwischen Äsungsflächen und Schlafplätzen sowie von Äsungsflächen, auf denen regelmäßig mindestens 20 % des Rastbestandes oder mindestens 5.000 nordische Gänse rasten.
Da es keine aktuellen Zahlen zum Rastplatz im Einzugsgebiet des geplanten Vorhabens gibt, gilt es zunächst zu prüfen wie viele Gänse das Lietzener Mühlental jährlich nutzen um auszuschließen, dass eine negative Beeinflussung der Gänsemigration durch das Projekt erfolgt. Beobachtungen von Anwohnern und Naturfotografen lassen die Annahme zu, dass jährlich mehrere tausend Gänse hier rasten.
Rotmilane


Kraniche
Das Weitern gilt für Kraniche, nach den tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK), bei Schlafplätzen ab regelmäßig 500 Exemplaren, das Einhalten eines Korridors von wenigstens 2.000 m als Schutzbereich zur Beruhigung des unmittelbaren Schlafplatzumfeldes und zur Gewährleistung der Rastplatzfunktion (Vorsammelplätze, Nahrungsflächen, ungerichtete Flugbewegungen, MLUK, 2018). Da die Anzahl an Kranichen, belegbar durch Aussagen mehrerer Ortsansässiger und Fotografien, 500 Individuen regelmäßig übersteigt, gilt der Schutzbereich. Dies wurde bei der Planung nicht berücksichtigt, da ein Teil der Anlagen in einem Abstand von weniger als 1.000 Metern zum Schutzkorridor der Rastgebietskulisse entstehen soll.
Die Zugrichtung im Land Brandenburg, in diesem Fall für den Kranich, ist der Westen bzw. Südwesten. Die Windkraftanlagen befinden sich in westlicher Ausrichtung zum Rastplatz der Zugvögel. Folglich liegt die Vermutung nahe, dass der Rastplatz von den Wandervögeln nach Erbauung der Windenergieanlagen gemieden werden könnte, da die Hauptzugrichtung blockiert ist oder im schlimmsten Falle Vögel durch die Rotoren beim Weiterflug verletzt werden könnten. Dies gilt es in jedem Falle zu verhindern. Eine Abschaltung der Windkraftanlagen zu den Hauptzugzeiten der Vögel ist unumgänglich. Die Standortwahl der geplanten WEA ist daher als ungeeignet zu betrachten.
Fledermäuse
Nach aktuellen Erkenntnissen geht von Windenergieanlagen grundsätzlich ein Gefährdungs-potenzial für Fledermäuse aus. Die Möglichkeit der Quartiernutzung in der Gondel von WEA birgt nicht zu unterschätzende Gefahren für einige Arten. Grundsätzlich ist es jedoch unerheblich, ob eine Kollision mit einem Rotorblatt oder eine Verletzung innerhalb der Gondel erfolgt, da beides zum Tod des betroffenen Tieres führt. Denkbare Beeinträchtigungen sind durch Störungen der Funktion der Flugkorridore zwischen Quartieren und Hauptnahrungsflächen und innerhalb von Zugkorridoren zu erwarten. In Reproduktionsschwerpunktgebieten ist von Beeinträchtigungen durch Meidung von Nahrungsflächen beziehungsweise kollisionsbedingte Verluste auszugehen. Für die Ausweisung von Windeignungsgebieten sind strukturreiche Landschaftsräume mit Hecken, Alleen und Kleingewässern sowie Laubmischwälder und sehr alte Kiefernbestände ungeeignet. Da sich das Vorhaben in direkter Umgebung des Marxdorfer Waldes befindet und für dort ein gesichertes Vorkommen der Mopsfledermaus existiert muss unbedingt der Schutzbereich von 1.000m (Radius) eingehalten werden (Windkrafterlass Brandenburg, Anlage 1 - Tierökologische Abstandskriterien -TAK).
Windräder in Wäldern verdrängen Waldfledermäuse
„Windkraftanlagen in Wäldern können Fledermäusen in mehrfacher Hinsicht Probleme bereiten. Fledermäuse, die oberhalb der Baumkronen nach Insekten jagen, können direkt an den Anlagen getötet werden, durch Kollision mit Rotorblätter oder einfach durch die erheblichen Druckunterschiede, die sie nicht überstehen können. Fledermäuse, die in der Vegetation unter den Baumkronen jagen, verlieren durch die Rodungen einen Teil ihres Lebensraums.“
IZW warnt: Fledermausschutz an Windkraftanlagen reicht nicht
An Windkraftanlagen sterben insbesondere junge und weibliche Fledermäuse
Windenergieanlagen verschlechtern den Zugang von Fledermäusen zu Gewässern in der Agrarlandschaft
See- und Fischadler
Der Seeadler zählt in Brandenburg nach Anhang I EG-VSRL zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr.14 BNatSchG. Es handelt sich um eine Art mit sehr hoher Sensibilität gegenüber anthropogen bedingten Störquellen. Seine Nahrungsgebiete können bis zu 12 Kilometer (km) vom Horst entfernt sein. Nahrungsflüge erfolgen zum Horst meist geradlinig. Windenergieanlagen im Verbindungskorridor zwischen Brutplatz und Nahrungsgebieten können daher zur Aufgabe des Brutplatzes oder zu direkten Kollisionen führen. Es gelten daher nach Windkrafterlass Brandenburg, Anlage 1 - Tierökologische Abstandskriterien –TAK, folgende Kriterien: Es ist ein Schutzbereich im Radius von 3.000 Meter (m) zum Horst einzuhalten. Im Restriktionsbereich gilt darüber hinaus die Freihaltung des meist direkten Verbindungskorridors (1.000 m Breite) zwischen Horst und Hauptnahrungsgewässer(n) im Radius 6.000 m um den Brutplatz. Da es im FFH-/Naturschutzgebiet Lietzener Mühlental gesicherte Vorkommen des Seeadlers gibt (FFH-Managementplanung Lietzener Mühlental und der Krumme See in Marxdorf, sowie der Heinersdorfer See als Hauptnahrungsgewässer angenommen werden können (liegen im Umkreis von 5km)), ist eine Errichtung von Windkraftanlagen im Verbindungskorridor zu diesen Gewässern eine direkte Gefährdung der Art. Dies ist nicht vereinbar mit gültigem Naturschutzrecht und muss zur Versagung der Genehmigung der Anlagen führen. Das gleiche gilt für den Fischadler, der ebenfalls durch den Verbau des Verbindungskorridors (im Radius von 4 km) zu seinen Nahrungsgewässern (z.B. Küchensee, Großer See in Lietzen) betroffen ist.
