Unsere Forderungen an die Politik
Naherholungsgebiete Heinersdorfer See, Marxdorfer See und Umgebung
Durch Realisierung des WEG 60 würden nicht nur hier lebende Menschen ihr Naherholungsgebiet verlieren
Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland wurde in ihrer Planungshoheit beschnitten und steht dem aktuellen unkontrollierten Windkraftausbau machtlos gegenüber.
Wir fordern einen Genehmigungsstopp nach ROG § 12 als Basis für die Entwicklung unserer Region
Artenschutz -
Abgeschwächt und ausgehebelt!
Schutzabstände bedrohter Arten wurden reduziert
Investoren leisten geringe Ausgleichszahlungen und bekommen unbürokratisch ihre Genehmigung
Naturschutz - Abgeschwächt und ausgehebelt!
Investoren leisten geringe Ausgleichszahlungen oder werden verpflichtet, anderenorts Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen und bekommen unbürokratisch ihre Genehmigung
Wirtschaftlichkeit nicht gegeben!
Daten des Energieportal Brandenburg belegen, dass die Auslastung der WKA in Brandenburg 2022 bei 17 % liegt!
Das bedeutet, dass wir 2022 schon zu viele WKA hatten!
Anstatt nach Möglichkeiten zu suchen, wie die installierten Anlagen genutzt werden können, werden immer mehr WKA gebaut!
Die Tricks
Es werden immer nur 3 WKA beantragt, da so die Umweltverträglichkeitsprüfungen umgangen werden können.
83 WKA an einem Dorf
Die Menschen in Jacobsdorf leben in einem Industriegebiet
Kurz zusammengefasst kann man unser Anliegen des Ausbaus der regenerativen Energien mit Augenmaß in 10 Punkten beschreiben:
- Brandenburgweite Verhängung einer Genehmigungssperre nach § 12 ROG (Raumordnungsgesetz)—> unabdingbar zur Sicherstellung einer geordneten Regionalplanung in Brandenburg
- Abschaffung der EEG Subventionen für Windkraftanlagen —> Wirtschaftlichkeit nicht gegeben, Überkapazitäten sind bereits installiert —> Fokus muss auf der Nutzung bereits errichteter Anlagen liegen (siehe Bericht Bundesrechnungshof)
- Stärkung des Natur- und Artenschutzes bzw. Abschaffung der Priorisierung des Wind- und Solarkraftausbaus
- Rücknahme des § 9 Bundesimmisionsschutzgesetz (Die Sicherung von Flächen durch Vorbescheide steht im Widerspruch zur Regionalplanung)
- Rücknahme der Priorisierung des Baus von Windkraftanlagen im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch)
- Verhängung eines Genehmigungsstopps für neue Anlagen, da Flächenziele für 2030 bzw. 2042 bereits erreicht
- Änderung der Zielwerte für den Ausbau der Windenergie. Die Anlagen werden immer größer und leistungsfähiger. Das bedeutet, wir müssen weg vom Flächenziel und hin zu einer Planung, die sich nach der tatsächlich benötigten Leistung richtet.
- Schutz der Menschen: Mindestabstände auch von Splittersiedlungen zu WKA müssen an die enorme Größe der aktuellen Anlagengeneration angepasst werden (deutlich >1000 m, auf keinen Fall 2 x Höhe [aktuelle Rechtslage])
- Stärkung Einfluss der Gemeinden
- Verbot des Ausbaus von WKA und Solar in Naturschutz, Landschaftsschutz und Rastgebieten für Brut- und Zugvögel
