Die Gesetze, die weder Menschen noch Tiere schützen
Die Bedürfnisse der hier lebenden Menschen zählen nicht
Der Einfluss der Gemeinden wird gesetzlich ausgehebelt!
Windräder werden immer höher, größer und lauter
Gleichzeitig werden die Mindesabstände zur Wohnbebauung verringert
Sie werden immer höher, größer und lauter!
Aktuelle Windkraftanlagen haben nichts mehr mit den Windrädern zu tun, die bereits das Landschaftsbild prägen.
Eine Vielzahl von Gesetzen, die in den letzten 2 Jahren erlassen oder geändert wurden weisen dem WKA –Ausbau die Priorität „von besonderem nationalen Interesse“ zu. Diese Gesetze müssen auf Bundesebene rückgängig oder sinnvoll geändert werden!
Vernuftskraft bringt die aktuelle Lage in vielen Gemeinden in diesem Video auf den Punkt.
Schutz natürlicher Ressourcen
Die Bundesregierung hat den Ausbau der Windenergie zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt.
Von überragenden öffentlichen Interesse und ohne Kompromisse schutzwürdig sind der Boden, das Wasser und die Luft. Hierzu bedarf es keiner Erklärung, die Schutzwürdigkeit versteht sich von selbst.
Rechtliches Vorgehen gegen Windkraftplanungen nach Inkrafttreten des „Wind-an-Land-Gesetzes“ und weiterer gesetzlicher Änderungen ab 1.2.2023
Zitat:"Der Deutsche Bundestag hat auf Anregungen des Wirtschaftsministers Habeck und der „Ampelkoalition“ zwischenzeitlich verschiedene Gesetzesänderungen bzw. Gesetzesergänzungen zugunsten der Windkraft vorgenommen. Diese Änderungen finden vor allem Niederschlag im EEG, im Baugesetzbuch, im „Wind-an-Land-Gesetz“ sowie im Bundesnaturschutzgesetz. Durch diese Änderungen soll der Ausbau der Windkraft erleichtert werden. Tatsächlich gehen diese Änderungen aber vollständig zulasten der betroffenen Anwohner, des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes. Hierbei wird bewusst in Kauf genommen, dass Artenschutz und Biodiversität massiven Schaden nehmen, der nicht wiedergutzumachen ist."
Aus der Seite von Rechtsanwalt Armin Brauns

