Aktuelles

15.04.2026

Schreiben von Anwohnern:

Die Rotorflügel liegen seit Herbst 23 an dieser Stelle und sind Anfang 2026 vor Ort zerteilt worden. Sie sind Restprodukte von drei 70 Meter- Anlagen und Ergebnis von Repowering, dafür sind fünf 200-Meter- WEA errichtet worden.

Bitte prüfen Sie eine Belastung des Bodens, der Acker trägt zur Zeit Rüben, und teilen Sie mir mit, wie die Reinigung erfolgen wird, durch wen das zu erfolgen hat und wer die Kosten trägt.

Bisherige Anfragen an Lfu und Landkreis blieben bislang unbeantwortet.

Hier unsere Einwände an die Planungsgemeinschaft im August 2025

Einwände gegen das WEG 60

Die Windräder schaden der Umwelt

Sehr geehrte Damen und Herren der Planungsgemeinschaft,
wir, die Bürgerinnen und Bürger von Heinersdorf, Falkenhagen, Regenmantel und Lietzen, wenden uns an Sie in der Hoffnung auf Unterstützung.
In unserem unmittelbaren Lebensbereich, welcher sich mit ca. 5600 ha! fast unverbauter Landschaft und einer schützenswerten Natur auszeichnet, sollen bis zu 30 Windkraftanlagen errichtet werden.
Da immer stückchenweise nur drei Windkraftanlagen beantragt werden, gibt es keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung Die Natur ist hier mit ihrem Artenreichtum und der Menge an geschützten Greifvögeln sehr besonders.
Wir haben hier Korn- und Wiesenweihen, Rot- und Schwarzmilane, See- und Fischadler. Diese sind streng geschützt und wir unternehmen alles, sie weiterhin zu schützen. Wir vom Verein sind bemüht, Greifvogelsichtungen an die unteren Naturschutzbehörden und an die Artendatenbank des Landesumweltamtes zu melden.  Obwohl die Flächenziele im Landkreis Oder-Spree bereits erreicht sind, werden weiterhin Anträge für Windkraftanlagen gestellt – auch außerhalb der sogenannten Windeignungsgebiete.
Wir senden Ihnen hiermit unsere Stellungnahme zum Regionalplanverfahren und würden uns über eine Berücksichtigung unserer Argumente sowie ein Gespräch freuen. Außerdem laden wir Sie herzlich ein, unsere schöne Gegend zu besuchen. Gerne zeigen wir Ihnen den Landstrich bei einer Rundfahrt und teilen unsere Begeisterung für diese einzigartige Natur.

Weitere Einwände der Bürgerinnen und Bürger:

Sehr geehrte Damen und Herren,
erneut sende ich ihnen meine Einwände zum WEG 60 zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung.
Die Gründe für die Streichung des WEG 60 sind in der Zwischenzeit nicht weniger geworden.
Vielmehr haben sich in den letzten 12 Monaten weitere Gründe aufgetan, die gegen ein Windeignungsgebiet zwischen Heinersdorf und Falkenhagen sprechen. Es ist ein Freiflächenverbund, welcher für Flora und Fauna von unschätzbarem Wert in der Region ist. Als regionale Planungsgemeinschaft kommt ihnen seit dem Beschluss des Bunderates vom 11.07.2025 zu RED III eine größere Verantwortung zu, da im Rahmen der Ausweisung der Eignungsgebiete auch alle naturschutzrechtlichen Belange umfassend geprüft werden müssen/mussten. Eine spätere Prüfung soll ja nun nicht mehr erforderlich sein. Damit liegt es einzig und allein an ihnen, im Rahmen der Ausweisung von Windeignungsgebieten den schutzwürdigen Arten in unserer Region eine Stimme zu geben. Der derzeitige Kenntnisstand der RPG und des LfU zur Situation im WEG 60 lässt allerdings vermuten, dass eine ausreichende Prüfung nicht stattgefunden hat. Von der vorliegenden umfangreichen Greifvogelpopulation scheint zumindest niemand zu wissen. Ein mir bekannter Ornithologe stellte mit erstaunen fest, dass er eine solch große Rotmilan-Dichte noch nirgends gesehen hat.
Ferner gibt es in den angrenzenden Wäldern mindestens einen Seeadler, Rohrweihen, Schwarzmilane, Bussarde, Wiesenweihen und Falken.
Das sind nur die schützenswerten Greifvögel im WEG. Von den rastenden Zugvögeln, Fledermäusen und Störchen ganz abzusehen. Ich möchte sie daher nochmals bitten, die Ausweisung des Gebietes zwischen Heinersdorfer See
und Falkenhagen als WEG 60 erneut kritisch zu prüfen und im Sinne des Arten- und Naturschutzes zu handeln.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich fristgerecht Einwendung gegen das Vorhaben „WEG 60 – Errichtung von Windkraftanlagen“ auf den im Beteiligungsverfahren ausgewiesenen Flächen. Aus meiner Sicht bestehen erhebliche rechtliche, fachliche und tatsächliche
Bedenken gegen die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Ich fordere eine umfassende Neubewertung unter Einbeziehung sämtlicher bislang nicht berücksichtigter Umweltbelange.
Die Einwendung stützt sich insbesondere auf folgende Aspekte:
1. Verletzung der Prüfpflichten nach Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) Das Vorhaben wurde – soweit ersichtlich – auf Grundlage unvollständiger oder nicht aktueller Umweltgutachten beurteilt. Eine UVP-pflichtige Gesamtbetrachtung der
ökologischen Auswirkungen fehlt. Die bereits genehmigten Anlagen wurden ebenfalls ohne umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilt. Dies stellt einen Verfahrensfehler dar, da die kumulative Belastung durch bestehende und geplante
Anlagen nicht ausreichend bewertet wurde.
2. Unvollständige artenschutzrechtliche Prüfung (§§ 44 ff. BNatSchG)
Die in die Planung einbezogenen Waldflächen stellen potenziellen Lebensraum streng geschützter Arten dar (u. a. Fledermäuse, Wolf, verschiedene Brutvögel). Eine jahreszeitübergreifende Kartierung wurde nicht vorgenommen. Dies widerspricht den
Anforderungen an die artenschutzrechtliche Prüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Ein Verstoß gegen das Tötungs-und Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) kann nicht ausgeschlossen werden.
3. Nichtberücksichtigung hydrologischer und wasserwirtschaftlicher Risiken
Die Fläche ist großflächig melioriert und entwässert teilweise in einen angrenzenden See. Drei bekannte Drainagen leiten Oberflächenwasser unmittelbar in das Gewässer. Eingriffe in diese Systeme bergen ein hohes Risiko für Grundwasserveränderungen, Vernässung angrenzender Flächen oder Austrocknung des Sees. Zudem ist die Fläche brandgefährdet. Bei einem Feuer besteht die reale Gefahr der Schadstoffeinleitung in den See – auch über das Grundwasser. Solche
Gefahren wurden in der Planung nicht ausreichend bewertet.

4. Missachtung denkmalschutzrechtlicher Belange
Das Gebiet umfasst oder grenzt an mehrere denkmalgeschützte Flächendenkmale (u. a. Heinersdorf, Behlendorf, Weg zum Vorwerk). Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich im Boden weitere archäologische Strukturen befinden. Eine fachgerechte
denkmalpflegerische Prüfung (§ 11 DSchG bzw. analog Landesrecht) ist bisher nicht erfolgt. Eine Zerstörung unterirdischer Kulturdenkmäler kann nicht ausgeschlossen werden.
5. Diskrepanz zwischen Planunterlagen und realer Flächeninanspruchnahme
Im Umweltbericht ist von 5.000 m² Fläche pro WKA die Rede. Aus den Antragsunterlagen der EnBW geht jedoch hervor, dass für nur drei Anlagen 46 ha in Anspruch genommen werden. Wege, Kabeltrassen, Kranstellflächen und weitere
Infrastruktur wurden offenbar nicht mitgerechnet. Dies führt zu einer unvollständigen Umweltbewertung und stellt einen erheblichen Mangel im Verfahren dar.
6. Verstoß gegen das Gebot der Umweltvorsorge (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG)
Das Vorhaben widerspricht den Grundsätzen einer vorsorgenden Umweltpolitik. Die Auswirkungen auf Ökologie, Grundwasser, Artenvielfalt, Brandschutz und Landschaftsbild wurden nicht oder nur unzureichend geprüft. Dies ist mit den Zielen
des Umweltrechts und der nachhaltigen Raumentwicklung unvereinbar.
7. Unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 18 UVPG)
Die Auslegungsfrist von nur vier Wochen ist für eine sachgerechte Beurteilung der vielschichtigen Umweltfolgen ungenügend – insbesondere, da neue Flächen (u. a. Wald) einbezogen wurden. Eine vollständige Ermittlung der betroffenen Schutzgüter in diesem Zeitraum ist nicht möglich.

Forderung: Ich fordere die zuständigen Behörden auf, das Vorhaben nicht zu genehmigen, solange keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung,
artenschutzrechtliche Bewertung, hydrologische Risikoanalyse und denkmalfachliche Prüfung vorliegt.
Sollte das Verfahren fortgesetzt werden, fordere ich die Neuaufnahme der Beteiligung, sobald alle relevanten Unterlagen vorliegen, sowie eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme.
Ich erkläre mich bereit, bei einer transparenten, ergebnisoffenen Prüfung mitzuwirken und weiterführende Informationen bereitzustellen.